Ich erfülle die Voraussetzungen vieler Krankenkassen in Deutschland durch meine abgeschlossene fünfjährige Osteopathieausbildung, meine Heilpraktikererlaubnis und meine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).